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SiGeKo
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Bedeutung für Ihr Unternehmen
Nach der Baustellenverordnung (BaustellV) muss der Bauherr auf Baustellen mit Beschäftigten verschiedener Arbeitgeber einen oder mehrere Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) benennen. Diese koordinieren die Planung und Durchführung des Bauprojekts im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz.
Wir sind Ihr kompetenter Partner bei allen Angelegenheiten zum Thema SiGeKo in Ihrem Unternehmen.
Leistungen und Aufgaben
Aufgaben während der Planung
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) sorgt in der Planungsphase dafür, dass Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ausschreibungen, Bauverträgen und Vergabeunterlagen berücksichtigt werden. Er unterstützt bei der Prüfung von Angeboten und bei der Erstellung sowie Übermittlung der Vorankündigung an die zuständige Behörde.
Er koordiniert die Zusammenarbeit der Arbeitgeber und achtet darauf, wie die Arbeiten der Gewerke sich gegenseitig und die Umgebung beeinflussen. Der SiGeKo erstellt oder delegiert den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und passt ihn bei Änderungen an. Zudem berät er bei der Baustelleneinrichtung und plant gemeinsam sicherheitsrelevante Maßnahmen für spätere Arbeiten.
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